Honorar - Allgemeines
Die Kosten für meine psychologische Beratung können Sie meist mit Ihrer jährlichen Lohn- oder Einkommens-steuererklärung bei Ihrem Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen erstatten diese Kosten jedoch nicht. Das heißt, Sie sind Selbstzahler.
Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:
Honorare:
Zunächst vereinbaren wir per E-Mail oder Telefon ein Erstgespräch. In diesem Gespräch können Sie dann Ihr Anliegen schildern. Außerdem können Sie als Klient und ich als Beraterin feststellen, ob – was für den Erfolg der Beratung sehr wichtig ist – die „Chemie“ zwischen uns stimmt.
Das Erstgespräch dauert ca.30 Minuten; Alle weiteren Beratungsgespräche 60 Minuten. Termine sind nach Vereinbarung tagsüber und selbstverständlich auch abends möglich.
Erstgespräch: 30 Min. kostenlos
Beratungsgespräch: 60 Min. nach Vereinbarung
Zudem biete ich, wenn hilfreich, auch psychologische Testdiagnostik an. Umfang und Kosten hierfür sind je nach Testung unterschiedlich.
Das vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Ausfallhonorar:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben, da ich ansonsten das das volle Beratungshonorar berechnen muss. Wenn ich Ihren Termin kurzfristig anderweitig vergeben kann, entfallen natürlich diese Kosten.