Honorar - Allgemeines
Die Kosten für ein Coaching können Sie meist mit Ihrer jährlichen Lohn- oder Einkommens-steuererklärung bei Ihrem Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen erstatten diese Kosten jedoch nicht. Das heißt, Sie sind Selbstzahler.
Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:
Honorare:
Zunächst vereinbaren wir per E-Mail oder Telefon ein Erstgespräch. In diesem Gespräch können Sie dann Ihr Anliegen schildern. Außerdem können Sie als Klient und ich als Beraterin feststellen, ob – was für den Erfolg der Beratung sehr wichtig ist – die „Chemie“ zwischen uns stimmt.
Das Erstgespräch dauert ca.30 Minuten; Alle weiteren Beratungsgespräche 60 Minuten. Termine sind nach Vereinbarung tagsüber und selbstverständlich auch abends möglich.
Erstgespräch: 30 Min. kostenlos
Beratungsgespräch: 60 Min. nach Vereinbarung
Das vereinbarte Honorar versteht sich inkl. der geltenden Umsatzsteuer.
Ausfallhonorar:
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir mindestens 48 Stunden vorher Bescheid zu geben, da ich ansonsten ein Ausfallhonorar berechne.